Bernischer Anwaltsverband

Der Bernische Anwaltsverband (BAV) ist die Berufsorganisation der im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragenen, unabhängigen und selbständigen Anwälte. Er setzt sich für die Wahrung des Ansehens und der Interessen der Anwältinnen, die berufliche Weiterbildung, die Kollegialität seiner Mitglieder wie auch die Einhaltung der Berufsregeln ein. Zudem erbringt er Dienstleistungen für die Öffentlichkeit (z. B. Rechtsberatungsstellen) und setzt sich für die Bewahrung und Fortbildung des Rechtsstaates ein.

Der Bernische Anwaltsverband (BAV) wurde 1892 im Casino in Bern gegründet und nannte sich bis zum 1. Juli 1899 "Verein Bernischer Advokaten".

Bereits aufgrund der Statuten aus der frühen Gründungszeit setzte sich der Bernische Anwaltsverband unter anderem für «die freiwillige Rechtshilfe an Personen mit geringen finanziellen Mitteln, die das Recht der Armen nicht verlangen können» ein.

Im Gründungsjahr zählte der Bernische Anwaltsverband vier Gründungsmitglieder und 29 Interessierte. Heute sind es 805 Mitglieder, welche automatisch auch dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) angehören. 

Warum einen Anwalt beiziehen und nicht einen anderen Berater?

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

Die Anwältin übt ihren Beruf im eigenen Namen sowie auf eigene Verantwortung und Rechnung aus. Sie ist an das Anwaltsgeheiminis gebunden. Dies ist ein zentraler Punkt, der den Anwalt von anderen Beratern unterscheidet.

Die Anwältin ist aber nicht nur im Prozessfall für Sie da. Sie hilft Ihnen ebenfalls bei komplexen Rechtsfragen und ihre Beratung kann Sie bei frühzeitigem Beizug vor Kosten und Ärger bewahren.