Beizug eines Anwalts

Beraten und Prozessieren

Der Anwalt ist nicht nur mit Prozessieren beschäftigt. Er bemüht sich ebenso darum, Streitigkeiten zu schlichten, damit Prozesse vermieden werden können. Die vorausschauende Beratung in allen Rechtsfragen ist ein Dienstleistungsbereich der Anwältinnen, der ebenso wichtig ist wie die Prozessvertretung.

Bei Streitigkeiten oder bei Beratungsbedarf sollten Sie möglichst früh einen Anwalt konsultieren, weil dann der Gestaltungsspielraum noch am grössten ist und auch bei Streitigkeiten die Erfolgsaussichten für eine Einigung bedeutend höher sind.

Ist eine Einigung nicht möglich, verfügt die Anwältin über die notwendige Erfahrung, in Ihrem Interesse Verhandlungen zu führen, Sie vor Gericht zu vertreten und sich für Sie bei Behörden und Ämtern einzusetzen. 

Vertrauensverhältnis

Der Anwalt ist unabhängig und nur der Klientin gegenüber verpflichtet. So ist gewährleistet, dass sich der Klient der Anwältin vorbehaltlos anvertrauen kann. Dieses Vertrauensverhältnis - ebenso wie das Anwaltsgeheimnis - ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Beratung und Vertretung von Klienten.

Verbot von Interessenkollisionen

Anwältinnen dürfen keine einander widersprechenden Interessen vertreten. Dadurch haben Sie Gewähr, dass sich Ihr Anwalt voll und ganz für Sie einsetzt.

Vertrauen Sie deshalb Ihrer Anwältin und teilen Sie ihr alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen mit. Der Anwalt ist dafür geschult, aus Ihrer Schilderung das für den Fall Wesentliche zu entnehmen und für Ihr Recht zu kämpfen.

Anwaltsgeheimnis

Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann, insbesondere auch gegenüber Behörden und Justizorganen, dem Berufsgeheimnis (auch Anwaltsgeheimnis genannt). Es ist ihnen verboten, alles, was Sie aufgund ihres Berufes über Sie erfahren oder Sie dem Anwalt anvertrauen, Dritten offenzulegen. Im Rahmen des Anwaltsgeheimnisses sind Anwältinnen daher zur Verschwiegenheit verpflichtet.