Ausbildung und Zulassung

Der Anwalt wird erst nach gründlicher theoretischer und praktischer Ausbildung zur Ausübung des Anwaltsberufs zugelassen.

Als theoretische Ausbildung muss zunächst ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen worden sein (Lizenziat, Master-Abschluss in Recht oder ein gleichwertiges Hochschuldiplom eines Staates, mit dem die Schweiz die gegenseitige Anerkennung vereinbart hat).

Darauf folgt als praktische Ausbildung im Kanton Bern ein mindestens 18-monatiges Praktikum bei einem Gericht und in einem Anwaltsbüro, bevor eine Zulassung zur Anwaltsprüfung möglich ist.

Erst mit Bestehen der Anwaltsprüfung und Erfüllung der weiteren gemäss BGFA und KAG vorgesehenen persönlichen Voraussetzungen, ist auf Gesuch hin eine Eintragung im Anwaltsregister möglich, womit eine Berufsausübung zulässig ist. 

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