Anwaltskosten / Unentgeltliche Rechtspflege

Ein Streit vor Gericht kann sehr schnell teuer werden. Der rechtzeitige Beizug eines Anwalts zur vorausschauenden Klärung von Rechtsfragen und zur Vermeidung von Konflikten kann Ärger vermeiden und Kosten sparen.

Lassen Sie sich nach der Schilderung Ihres Problems über das Honorar und die Kosten aufklären, die aufgrund der anwaltlichen Leistungen voraussichtlich zu erwarten sind. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Zusätzlich zum Anwaltshonorar werden Barauslagen wie Porti, Telefon- oder Recherchenkosten sowie die Mehrwertsteuer verrechnet.

Das Honorar vereinbaren Sie direkt mit Ihrer Anwältin. Die Stundenansätze berücksichtigen die Schwierigkeit der Aufgabe, vorausgesetzte Spezialkenntnisse, Interessen- oder Streitwert, besondere Sprachkenntnisse sowie ausgewiesene Berufserfahrung und können je nach Abrede und Kanzlei variieren.

Eine Partei, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, kann im Rahmen eines hängigen Gerichtsverfahrens für einen nicht aussichtslosen Prozess die unentgeltliche Rechtspflege (uR) beantragen, sofern sie zur Prozessführung auf eine Anwältin angewiesen ist.

Der Anwalt berät Sie gerne detailliert über Fragen der uR.