Fachanwalt SAV

Seit einiger Zeit hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) in diversen Fachgebieten sog. "Fachanwälte SAV" eingeführt. Damit wird dem Trend zu einer vermehrten Spezialisierung Rechnung getragen.

Der Fachanwaltstitel SAV wird erst nach einer vertieften mehrjährigen Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet sowie dem Absolvieren einer zusätzlichen, praxisorientierten Weiterbildung an einer Universität und nach bestandener Prüfung sowie einem Folgegespräch erteilt. Weiter wird eine permanente Weiterbildung vorausgesetzt.

In folgenden Rechtsgebieten gibt es den Titel des Fachanwalts SAV:

  • Arbeitsrecht
  • Bau- und Immobilienrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Haftpflicht-und Versicherungsrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht

Nähere Angaben zum Thema Fachanwältin finden Sie unter
www.fachanwalt.sav-fsa.ch