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Hier erhalten Sie unverzüglich und unbürokratisch Hilfe:

Strafverteidigung/Ausschaffungshaft
Postfach 1052
3401 Burgdorf
Telefon 034 423 11 89

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Pikettdienst Strafverteidigung

1. Wer kann sich an den Pikettdienst Strafverteidigung wenden?

Verhaftete Personen, Personen in Ausschaffungshaft, ihre Angehörigen, Freunde, Bekannte.

Untersuchungsrichter, Haftgerichte, Fremdenpolizei.

Der Pikettdienst Strafverteidigung ermöglicht im Falle von Strafverfahren und Zwangsmassnahmen im Rahmen des Ausländerrechts praktisch jederzeit die Kontaktnahme mit einem Anwalt oder einer Anwältin.

2. Wie erreichen Sie den Pikettdienst Strafverteidigung?

Sie wählen 034 423 11 89, die Nummer des Sekretariats des Bernischen Anwaltsverbandes, von wo aus Ihnen rasch ein Anwalt oder eine Anwältin vermittelt wird. Das Sekretariat ist besetzt von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr.

Wenn Sie sich in Haft befinden: Verlangen Sie, dass man Ihnen Gelegenheit gibt, den Pikettdienst anzurufen.

Sie erreichen uns auch schriftlich unter folgender Adresse: Sekretariat Bernischer Anwaltsverband, Postfach 1052, 3401 Burgdorf

3. Was unternimmt der Pikettdienst Strafverteidigung?

nimmt sofort Kontakt auf mit der Strafverfolgungsbehörde/Fremdenpolizei

nimmt Einsicht in die Akten

besucht die verhaftete Person

klärt ab, ob die Anordnung der Untersuchungshaft rechtmässig ist

vertritt die verhaftete Person in einem Haftprüfungsverfahren

prüft die Einsetzung eines amtlichen Anwaltes.

4. Wie viel kostet der Pikettdienst Strafverteidigung?

Die Kosten hängen vom Zeitaufwand ab; sie betragen in Haftgerichtsfällen in der Regel zwischen Fr. 250.– und Fr. 450.–.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich die Pikettanwälte als amtliche Anwälte einsetzen lassen und würden diesfalls auch vom Staat bezahlt.

5. Rechte der Verhafteten

Jede verhaftete Person hat das Recht

die Aussage zu verweigern oder nur in Anwesenheit eines Anwaltes oder einer Anwältin Aussagen zu machen

jederzeit mit einem Anwalt oder einer Anwältin Kontakt aufzunehmen

auf richtiger und vollständiger Protokollierung der Aussagen zu bestehen

jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen

anlässlich der ersten Befragung den Grund der Verhaftung zu erfahren.

6. Wer steht hinter dem Pikettdienst Strafverteidigung?

Der Pikettdienst Strafverteidigung ist eine Dienstleistung des Bernischen Anwaltsverbandes (BAV) in Zusammenarbeit mit den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB).

Ihm sind über 100 praktizierende Anwälte und Anwältinnen angeschlossen, die sich in ihrer praktischen Tätigkeit mit Strafrecht und Ausländerrecht beschäftigen.

Umsetzung der Justizreform am Regionalgericht Emmental-Oberaargau

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