Pressearchiv
10. BAV HARMONIE-TAG
Mitglieder des Bernischen Anwaltsverbandes haben vergangenen Freitag im Restaurant Harmonie für einen guten Zweck gekocht und serviert. Der Erlös von 5000 Franken (Wirt Jimi Gyger hat aufgerundet) wurde gestern vom Präsidenten des Anwaltsverbandes, Marc Labbé, an Roland Jeanneret für den Fonds «Unwetter Schweiz» (Glückskette) überreicht
«Jeder Rappen zählt» - auch für bernische Anwälte!
Bern 18. Dezember 2009
Der BAV hat der Aktion "Jeder Rappen zählt" für den Kampf gegen Malaria über CHF 11'000.- gespendet. Dieser Betrag kam zustande, weil die Referenten der internen Anwaltsausbildungskurse spontan auf ihre Honorare verzichtet haben.
Harmonietag
Bern, 24. Mai 2008
Der Harmonietag 2008 wurde am 23. Mai 2008 erfolgreich durchgeführt. Der Stiftung «Denk an mich», welche sich für Mobilität, Integration und Erholungsaufenthalte
für Menschen mit einer Behinderung einsetzt, konnte am 17. Juni 2008 anlässlich
eines Mittagessens im Restaurant Harmonie eine Spende von Fr. 5700.–
überreicht werden.
Mehr Transparenz bei Anwaltshonoraren
Bern, 4. Januar 2007
Seit 1. Januar 2007 gelten neue Grundsätze in Bezug auf die Honorare der Berner Anwältinnen und Anwälte: Das kantonale Anwaltsgesetz ist seit diesem Zeitpunkt in Kraft. Neu gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Diese besagt, dass zu Beginn eines Mandats die Höhe der Vergütung zwischen Anwalt- und Klientschaft bestimmt werden soll. Die gesetzlichen Neuerungen werden vom Bernischen Anwaltsverband (BAV) begrüsst und unterstützt.
Neues Anwaltsgesetz bringt flexibleres Honorarsystem
Thun, 19. Mai 2006
Das neue Anwaltsgesetz bringt Klientinnen und Klienten vor allem die Möglichkeit, mit den Berner Anwältinnen und Anwälten, basierend auf einer Offerte, das Honorar vor erfolgter Dienstleistung zu vereinbaren. Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung des Anwaltsgesetzes und dessen Verordnung anwendbar (Rahmentarife); in Zivilrechtssachen ist der Streitwert massgebend.
Berner Anwältinnen und Anwälte wirten heute in der «Harmonie» für einen guten Zweck
Bern, 5. Mai 2006
Heute, am 5. Mai 2006, ist es wieder so weit: Mitglieder des Bernischen Anwaltsverbands (BAV) übernehmen das Restaurant «Harmonie» an der Hotelgasse 3 in Bern und wirten für einen guten Zweck. Der so genannte «Harmonietag» des BAV findet traditionsgemäss alle zwei Jahre statt. Berner Anwältinnen und Anwälte schwingen an diesem Tag unentgeltlich Kellen, Teller und Löffel und betreuen die Gäste der «Harmonie». Der Erlös sowie sämtliche Spenden und Trinkgelder des diesjährigen «8. Harmonietags» gehen an den Verein für die Eingliederung Psychisch Behinderter Thun (VEPB).
Berner Anwältinnen und Anwälte wirten in der «Harmonie»
Bern, 27. April 2006
Wer schon immer einmal Anwältinnen und Anwälte bei einer ungewohnten Tätigkeit beobachten wollte, darf sich auf den «8. Harmonietag» des Bernischen Anwaltsverbands (BAV) freuen. Am Freitag, den 5. Mai 2006, kochen und wirten Mitglieder des BAV im Restaurant Harmonie an der Hotelgasse 3 honorarfrei für einen guten Zweck. Die «Übernahme» der «Harmonie» durch die Juristinnen und Juristen dauert von morgens 8.00 bis nachts 2.30 Uhr. Der Reinerlös des Tages kommt dem Verein für die Eingliederung Psychisch Behinderter Thun (VEPB) zu Gute.
Bernischer Anwaltsverband mit neuem Präsidenten
Langenthal, 20. Mai 2005
Der neue Präsident des Bernischen Anwaltsverbandes heisst Marc Labbé. Dies entschieden die Verbandsmitglieder auf Antrag des Vorstandes anlässlich der Hauptversammlung am 20. Mai in Langenthal. Der 45-jährige, in Biel praktizierende, bilingue Marc Labbé folgt auf Sven Marguth, Bern.



