Wer kann Mitglied werden?
Aktivmitglied kann jede natürliche Person mit Geschäftssitz im Kanton Bern werden, welche aufgrund des Kantonalen Bernischen Anwaltsgesetzes (KAG) und des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) zur Ausübung des Anwaltsberufes berechtigt ist und den Beruf im Kanton Bern selbständig ausübt oder bei einem Mitglied des Bernischen Anwaltsverbandes angestellt ist.
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt am ordentlichen Anwaltstag. Wer in den Verband aufgenommen werden will, hat sich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten mittels Lebenslauf sowie genauen Angaben über die beruflicheTätigkeit schriftlich anzumelden. Darauf folgt ein Vorstellungsgespräch bei der Präsidentin oder dem Präsidenten.
Passivmitglied kann werden, wer mindestens 10 Jahre Aktivmitglied gewesen ist und die anwaltliche Tätigkeit aufgegeben hat.


