I. Persönlichkeit, Zweck und Sitz
Art. 1
Der Bernische Anwaltsverband ist ein Verein i.S. von Artikel 60 ff. ZGB. Er ist eine Sektion des Schweizerischen Anwaltsverbandes, d.h. Mitglieder des Bernischen Anwaltsverbandes sind gemäss den Statuten des SAV auch dessen Mitglieder.
Art. 2
Der Bernische Anwaltsverband bezweckt,
das Ansehen des Anwaltsstandes zu wahren und für dessen Unabhängigkeit einzutreten;
die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen;
ein kollegiales Verhältnis unter seinen Mitgliedern zu begründen und zu erhalten;
die Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern;
zur rechtsstaatlichen Entwicklung der bernischen und eidgenössischen Rechtspflege und Gesetzgebung beizutragen.
Er enthält sich jeder parteipolitischen Betätigung.
Art. 3
Sitz des Verbandes ist Bern.
Neue Telefon- und Fax- nummern des Ober-
gerichts des Kantons Bern
Aufruf an die praktizie-renden Anwältinnen und Anwälte
Neue Downloads und Mitteilungen
Neue Telefon- und Fax- nummern ab 1. März 2013:
Beratungsstelle Opferhilfe
Seftigenstrasse 41
3007 Bern
T: 031 370 30 70
F: 031 370 30 71
Neue Adresse ab 17.12.12:
IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
T: 058 219 71 11
F: 058 219 72 72
M: info@ivbe.ch


