Fachanwalt SAV
Seit einiger Zeit hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) in fünf Fachgebieten sog. Fachanwälte eingeführt. Damit wird dem Trend zu einer vermehrten Spezialisierung Rechnung getragen.
Der Fachanwaltstitel SAV wird erst nach einer vertieften mehrjährigen Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet sowie dem Absolvieren einer zusätzlichen Weiterbildung an einer Universität mit erfolgreichem Prüfungsabschluss erteilt.
In folgenden Rechtsgebieten gibt es den Titel der Fachanwältin und des Fachanwalts SAV:
Arbeitsrecht
Bau- und Immobilienrecht
Erbrecht
Familienrecht
Haftpflicht-und Versicherungsrecht
Nähere Angaben zum Thema Fachanwalt/Fachanwältin finden Sie unter
www.fachanwalt-sav.ch


