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Seit einiger Zeit hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) in fünf Fachgebieten sog. Fachanwälte eingeführt. Damit wird dem Trend zu einer vermehrten Spezialisierung Rechnung getragen.

Der Fachanwaltstitel SAV wird erst nach einer vertieften mehrjährigen Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet sowie dem Absolvieren einer zusätzlichen Weiterbildung an einer Universität mit erfolgreichem Prüfungsabschluss erteilt.

In folgenden Rechtsgebieten gibt es den Titel der Fachanwältin und des Fachanwalts SAV:

Arbeitsrecht

Bau- und Immobilienrecht

Erbrecht

Familienrecht

Haftpflicht-und Versicherungsrecht

Nähere Angaben zum Thema Fachanwalt/Fachanwältin finden Sie unter
www.fachanwalt-sav.ch

Umsetzung der Justizreform am Regionalgericht Emmental-Oberaargau

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