Ausbildung und Zulassung
Die Anwältin/der Anwalt wird erst nach jahrelanger anspruchsvoller Ausbildung zur Ausübung des Anwaltsberuf zugelassen.
Als theoretische Ausbildung muss zunächst ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen worden sein (Lizenziat oder ein Master-Abschluss in Recht).
Darauf folgt als praktische Ausbildung ein mindestens 18-monatiges Praktikum bei einem Gericht und in einem Anwaltsbüro, bevor eine Zulassung zur Anwaltsprüfung möglich ist.
Erst mit Bestehen der Anwaltsprüfung und Erfüllung der weiteren gemäss BGFA und KAG vorgesehenen persönlichen Voraussetzungen, ist auf Gesuch hin eine Eintragung im Anwaltsregister möglich, womit eine Berufsausübung zulässig ist.


