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Ein Streit vor Gericht kann sehr schnell teuer werden. Der rechtzeitige Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts zur vorausschauenden Klärung von Rechtsfragen und zur Vermeidung von Konflikten kann Ärger vermeiden und Kosten sparen.

Lassen Sie sich nach der Schilderung Ihres Problems über das Honorar und die Kosten orientieren, die aufgrund der anwaltlichen Leistungen voraussichtlich zu erwarten sind. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Zusätzlich zum Anwaltshonorar werden Barauslagen wie Porti, Telefon- oder Recherchenkosten sowie die Mehrwertsteuer verrechnet.

Das Honorar vereinbaren Sie direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Die Stundenansätze berücksichtigen die Schwierigkeit der Aufgabe, vorausgesetzte Spezialkenntnisse, Interesse- oder Streitwert, besondere Sprachkenntnisse sowie ausgewiesene Berufserfahrung und können je nach Kanzlei variieren.

Reglement der Schlichtungsstelle für Honorarstreitigkeiten

Hinweis: Das Schlichtungsverfahren hat keine verjährungsunterbrechende Wirkung.

Umsetzung der Justizreform am Regionalgericht Emmental-Oberaargau

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in dubio 5 2011

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