Tätigkeit
Die prozessuale Vertretung von Klientinnen und Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Gerichten ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwältinnen und Anwälte vorbehalten (vgl. die aktuelle Liste der im bernischen Anwaltsregister eingetragenen Anwältinnen und Anwälte).
Neben der Vertretung vor Gerichten und Behörden sind Anwältinnen und Anwälte aber vor allem qualifizierte Beraterinnen und Berater in allen Fragen des Rechts. Sie beraten Private, Unternehmen und auch Behörden, insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
Arbeitsrecht
Familien- und Erbrecht
Mietrecht
Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Versicherungsrecht
Sachenrecht, Baurecht, Umweltrecht
Immaterialgüterrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Damit Sie die/den für Ihren Fall am besten geeignete/n Anwältin/Anwalt finden, steht Ihnen die Onlinesuche zur Verfügung.


