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Beantragung unentgeltliche Rechtspflege vor Obergericht

Anlässlich der Abteilungskonferenz der Zivilabteilung vom 20. April 2011 wurde seitens des Plenums beschlossen, die Anwälte aufzufordern, für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vor Obergericht jeweils ein separates Gesuch zu stellen und den Antrag nicht in einem Rechtsmittel bzw. in einer anderen Eingabe einzubinden.
Die Zivilkanzlei muss für ein uR-Verfahren ein eigenes Dossier mit separater Tribuna-Nummer erfassen. Der Zwischenentscheid kann mit Beschwerde in Zivilsachen eigenständig angefochten werden.
 
Ich möchte Sie höflich bitten, diesen Beschluss den Anwältinnen und Anwälten zur Kenntnis zu bringen.
 
Besten Dank für Ihre Bemühungen!
 
Mit freundlichen Grüssen
 
Obergericht des Kantons Bern
Hochschulstrasse 17 / Postfach 7475
CH-3001 Bern
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Aufruf an die praktizie-renden Anwältinnen und Anwälte

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